Rechtsanwalt Axel Obermeier

Wohnraummiete 

Das Mietrecht hat sich immer mehr zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Ähnlich wie im Arbeitsrecht gilt es Mietrecht besonders, die aktuelle Rechtsprechung und richterliche Rechtsfortbildung zu kennen und zu berücksichtigen. In den letzten Jahren gab es entscheidende Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung, die oft Unsicherheit über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach sich ziehen.  

Gerne berate und vertrete ich Sie als Mieter oder als Vermieter insbesondere zu folgenden Themengebieten: 

  • Mietverträge (Entwurf, Prüfung)

  • Kündigung von Mietverträgen

  • Kündigungsfristen

  • Eigenbedarfskündigungen

  • Mietminderung

  • Mieterhöhung

  • Schönheitsreperaturen

  • Mängelbeseitigung (Schimmel, Feuchtigkeit, defekte Heizung, undichte Fenstern, etc.)

  • Kautionen (Herausgabe / Zurückbehaltung)

  • Lärmbelästigung

  • sonstige Nachbarstörungen

  • Staffelmieten

  • Schadensersatzforderungen  

  • Tierhaltung

Ich überprüfe für Sie als Mieter Nebenkostenabrechnungen und Schönheitsreparaturklauseln, setze Mängelbeseitigungsansprüche inklusive der Mietminderungen durch, wehre eine Kündigung oder Mietzinserhöhung ab und unterstütze Sie bei einer zeitnahen Auszahlung der einbehaltenen Kaution. 

Als Vermieter entwerfe oder überarbeite ich für Sie Mietverträge, unterstütze Sie bei der Kündigung und Mietzinserhöhung, bei offenen Mieten oder Betriebskosten sowie bei der Durchsetzung der Hausordnung.  

Dabei kann es gerade im Mietrecht für Mieter wie Vermieter gleichermaßen gelten, mit Fingerspitzengefühl zu agieren. Das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Vertragspartner sollte im Hinblick auf die künftige vertragliche Verbundenheit nicht unnötig gestört werden. Wenn dies gewünscht wird, berate ich Sie „im Hintergrund“, so dass Sie sich mich mit Ihrem Vertragspartner selbst gütlich einigen können.

 

 

Rechtsanwalt Axel Obermeier | Tel. 089/38380282 - Fax. 089/38380278 - info@ra-obermeier.com