Rechtsanwalt Axel Obermeier

Gewerbemietrecht

Eine wichtige Weichenstellung im Mietrecht ist, ob es um die Nutzung eines Mietobjekts zu gewerblichen Zwecken oder zu Wohnzwecken geht. Das gewerbliche Mietrecht befaßt sich mit Verträgen über die entgeltliche Nutzung von Mietsachen zu geschäftlichen Zwecken, wie beispielsweise bei Büro- und Geschäftsräume , Läden, Praxisräume, Lagerhallen, Gaststätten, etc.

Gerade das Gewerbemietrecht kann für alle am Vertrag Beteiligten besonders weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Gleichzeitig gilt es im gewerblichen Mietrecht, wie im Wohnraummietrecht ganz besonders, die aktuelle Rechtsprechung und richterliche Rechtsfortbildung zu kennen und zu berücksichtigen. Das Mietrecht hat sich zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt.

Gerne berate und vertrete ich Sie als Mieter, wie als Vermieter insbesondere zu folgenden Themengebieten:

  • Entwurf oder Prüfung gewerblicher Mietverträge (Entwurf, Prüfung)

  • Kündigung / Beendigung von gewerblichen Mietverträgen

  • Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung

  • Mieterhöhung, Staffelmieten, Indexmiete / Wertsicherung

  • Betriebskosten im Gewerberaummietrecht

  • Mietsicherheit, Kautionen (Herausgabe / Zurückbehaltung)

  • Untermiete bei gewerblichen Mietverhältnissen

  • Nebenabreden und Formerfordernisse

  • Mietzweckbestimmung

  • Ausschluss oder Beschränkung der Mietminderung  

  • Schadenersatzansprüche

Aufgrund der erheblichen und meist auch langfristigen Auswirkungen gewerblicher Mietverträge kontaktieren Sie mich bei Rechtsfragen und -Problemen im Gewerberaummietrecht nach Möglichkeit bereits vor Abschluss des Vertrages.

 

 

Rechtsanwalt Axel Obermeier | Tel. 089/38380282 - Fax. 089/38380278 - info@ra-obermeier.com