Rechtsanwalt Axel Obermeier

Versicherungsrecht

„Des Pudels Kern“ im Versicherungsrecht ist die Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geltend gemachte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen.

Die Kanzlei berät Versicherungsnehmer und Versicherer in allen Bereichen des Versicherungsrechts, insbesondere in den Sparten:

  • Kraftfahrtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Fahrzeugversicherung

  • Private Haftpflichtversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

  • Hausratversicherung

  • Wohngebäudeversicherung

  • Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung

  • Berufshaftpflichtversicherung (Arzthaftung, Anwaltshaftung)

  • Transportversicherung und Verkehrshaftungsversicherung

Ich vertrete Sie bei Deckungsprozessen ebenso, wie beim Regress des Versicherers. Gerne begleite ich Sie auch schon vorprozessual, um nach Möglichkeit einen teuren und oft auch langwierigen Prozess bereist im Vorfeld zu vermeiden.

Gerade wenn es um die Verletzung von Anzeigepflichten oder Verstöße gegen versicherungsvertragliche Obliegenheiten geht, hat sich nach der Aufgabe des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vieles geändert. Das Gesetz sieht nunmehr eine Quotelung vor, hier bestehen bei den Versicherern noch Unsicherheiten und auch die Rechtsprechung muss zur Regulierungspraxis erst noch viele Fragen klären. Diese grundliegend geänderte Gesetzeslage eröffnet derzeit allen Beteiligten erheblichen Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum. Es bleibt spannend!

 

 

Rechtsanwalt Axel Obermeier | Tel. 089/38380282 - Fax. 089/38380278 - info@ra-obermeier.com