Rechtsanwalt Axel Obermeier

Kosten

Ich vertrete die Ansicht, Sie sollen vor Erteilung eines Mandates wissen, welche Kosten für meine Tätigkeit entstehen können. In den allermeisten Fällen wird es möglich sein, bereits bei Übernahme eines Mandates die Kosten ziemlich genau mitzuteilen.

Im Rahmen der gesetzlichen Gebührenabrechnung ist die Höhe der Gebühren in aller Regel abhängig von dem Wert, die der Angelegenheit zugrunde liegt.

Die Kanzlei kann Ihnen je nach Art der Tätigkeit sowohl eine am Streitwert orientierte Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wie auch eine individuelle Vereinbarung, etwa eine Abrechnung auf Stundenbasis, anbieten. Lassen Sie uns darüber sprechen, welche Abrechnungsart Sie bevorzugen.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese in der Regel nach erteilter Deckungszusage die Kosten bei Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tragen. Gerne übernehme ich für Sie die Deckungsanfrage bei der Versicherung und die Abrechnung unmittelbar mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.

 

Rechtsanwalt Axel Obermeier | Tel. 089/38380282 - Fax. 089/38380278 - info@ra-obermeier.com