Impressum
ANSCHRIFT
Axel Obermeier
Rechtsanwalt
Akademiestraße 5
80799 München
Telefon: +49 [0]89-38380282
Telefax: +49 [0]89-38380278
E-Mail: info@ra-obermeier.com
GESELLSCHAFTSFORM
Einzelunternehmen, Inhaber Axel Obermeier
GESETZLICHE BERUFSBEZEICHNUNG
Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland
MASSGEBLICHE BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EG
Das Tragen der Berufsbezeichnung ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesetzlich geregelt. Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" unter www.brak.de
ZUSTÄNDIGE RECHTSANWALTSKAMMER
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München. Nähere Informationen unter www.rak-muenchen.de
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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Das Zusenden von Postbriefen, Telefax oder E-Mail begründet noch kein Mandatsverhältnis.
HAFTUNSGEBGRENZUNG
Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Der Rechtsanwalt hat die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, in der zweifachen Höhe (EUR 500.000,--) der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthaftung je Schadensfall (EUR 250.000,--) nach § 51 Abs. 4 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) eingedeckt. Auf Verlangen wird dieser Versicherungsschutz nachgewiesen.
Die Haftung des Rechtsanwalts auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wird auf EUR 500.000,00 pro Schadenfall beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt für Mandanten, die das Mandat als Unternehmer, d.h. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit der Maßgabe, dass auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts auf EUR 500.000,00 beschränkt ist, ausgenommen die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Der Rechtsanwalt ist bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten, das auch die Verpflichtung enthält, die dadurch anfallenden Mehrkosten zu übernehmen, eine Versicherung in von dem Mandanten gewünschter Höhe für den Einzelfall abzuschließen (Exzedentenversicherung)und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehenden Haftungsbegrenzungen aufzuheben. Der Rechtsanwalt kann keine Gewähr übernehmen, dass ihm in der vom Mandanten gewünschten Höhe kurzfristig Deckungsschutz gewährt wird.