Rechtsanwalt Axel Obermeier

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer verbringen Sie einen großen Teil Ihrer Zeit in der Arbeit. Das Arbeits-verhältnis sichert damit nicht nur Ihre Existenzgrundlage, sondern bildet einen wichtigen Teil des Alltags und Ihrer sozialen Kontakte. Störungen im Arbeitsverhältnis sind deshalb besonders belastend.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet gilt es so stark die aktuelle Rechtsprechung und richterliche Rechtsfortbildung zu kennen und zu berücksichtigen, wie im Arbeitsrecht.

Die Kanzlei steht Ihnen mit reicher Erfahrung bei jeglicher Art von Störungen im Arbeitsverhältnis, wie auch bei einer Kündigung, mit rechtlichem Rat und anwaltlicher Vertretung zur Verfügung, insbesondere bei:

  • Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge

  • Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Überprüfung und Gestaltung von Zeugnissen

  • Überprüfung von Teilzeit- und Befristungsklauseln

  • Überprüfung und Geltendmachung von Urlaubsansprüchen

  • Sonderkündigungsschutz, Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, etc.

  • Vertretung bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten

Dabei kann ich aufgrund der regelmäßigen Vertretung auch von Arbeitgebern dessen Interessenlage wie auch dessen Schwachstellen besonders gut einschätzen.

Die typischen Fallgestaltungen im Arbeitsrecht aus Arbeitnehmersicht sind:

  1. Kündigung

Es gilt erstens zu prüfen, um welche Art von Kündigung (betriebsbedingte, personenbedingte, verhaltensbedingte, ordentliche, außerordentliche) es sich handelt und was eigentlich dahinter steckt. Die zweite entscheidende Weichenstellung ist, ob Sie (allgemeinen/besonderen) Kündigungsschutz genießen. Und drittens – freilich am allerwichtigsten – stellt sich die Frage nach Ihren persönlichen Zielen : Geht es Ihnen um den Erhalt des Arbeitsplatzes, oder möchten Sie eine bestmögliche Abfindung bekommen?

Alleine Ihrem Interesse verpflichtet und unabhängig von den Gebühren kämpfe ich gerne um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, wenn Sie wieder in den Betrieb zurück möchten. Ein guter Arbeitsplatz ist schließlich viel wert. In diesem Fall ist neben der notwendigen Taktik sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt, man muss sich schließlich weiterhin in die Augen sehen können.

Wenn Sie nicht in den Betrieb zurück wollen, werden wir gemeinsam klären, wie eine bestmögliche Abfindung (auf die im Übrigen kein genereller gesetzlicher Anspruch besteht) erzielt werden kann und welche zusätzlichen Regelungen getroffen werden können, z.B. zur Freistellung, zum Arbeitszeugnis oder zur Vermeidung von Sperrzeiten.

  1. Zeugnis

Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses wird meiner Auffassung nach oftmals unterschätzt. Wenn Sie sich bewerben wollen, muss Ihr Lebenslauf lückenlos durch entsprechende Zeugnisse belegt werden, und die sollten natürlich möglichst gut sein. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein gutes Zeugnis deshalb ebenso wichtig, wie eine hohe Abfindung.

Typischen Fallgestaltungen beim Arbeitszeugnis: Sie wollen Ihr Zeugnis überprüfen, ändern oder ergänzen lassen? Ihr Arbeitgeber weigert sich, Ihnen ein Zeugnis auszustellen? Ihr Arbeitgeber überlässt Ihnen die Erstellung eines Zeugnisentwurfes?

In allen Fällen stehe ich gerne mit rechtlichem Rat und viel Erfahrung zur Seite, damit am Ende ein sehr gutes, aber auch ausgewogenes und in sich stimmiges Zeugnis steht.

  1. Lohnforderung

Eine weitere typische Fallgestaltung betrifft die Zahlung von Löhnen, Gratifikationen, Sonderzahlungen oder sonstigen Lohnbestandteilen. Diese werden entweder gar nicht oder nicht in der geschuldeten Höhe gezahlt.

Hier gilt es insbesondere, die Hintergründe zu ermittelt: Kann der Arbeitgeber nicht zahlen (drohende Insolvenz, etc.), mag er nicht zahlen, oder liegen Abrechnungsfehler vor? Zweitens gilt es, schnell zu handeln, denn gerade für diese Fälle sehen Verträge regelmäßig Ausschlussfristen vor.

  1. Kurze Fristen im Arbeitsrecht

Ganz generell ist im Arbeitsrecht schnelles Handeln unabdingbar:

So muss gegen eine Kündigung gerichtlich innerhalb einer Frist von 3 Wochen vorgegangen werden. Bei manchen formellen Fehlern muss die Kündigung des Arbeitgebers sogar noch kurzfristiger zurückgewiesen werden.

Auch in anderen Bereichen lauern tückische Fristen, etwa bei Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Sie bekommen deshalb in solchen Fällen auch ganz kurzfristig einen Termin, wenn notwendig auch am selben Tag.

 

 

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