Rechtsanwalt Axel Obermeier

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber müssen Sie auf Wandel in der Unternehmenswelt genauso reagieren, wie auf Einzelfälle. Beides bringt häufig Veränderungen in der Personalstruktur mit sich.

Dabei sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Pflichten, aber auch weitreichenden Rechten gegenüber Ihren Arbeitnehmern insbesondere aus (Arbeits-/Tarif-)Verträgen und gesetzlichen Vorschriften konfrontiert.

Zudem gilt es in kaum ein anderes Rechtsgebiet so stark die aktuelle Rechtsprechung und richterliche Rechtsfortbildung zu kennen und zu berücksichtigen, wie im Arbeitsrecht. 

Dabei „tickt die Uhr“ im Arbeitsrecht oft schneller, als in anderen Rechtsgebieten, insbesondere wenn es darum geht, auf Kündigungen oder kündigungsrelevante Sachverhalte zu reagieren. Das gilt für beide am Arbeitsvertrag beteiligten Parteien gleichermaßen. 

Auf der anderen Seite sind funktionierende Arbeitsverhältnisse für alle Beteiligten zu wichtig, als dass mit übereilten Schnellschüssen unnötig wertvolles Porzellan zerschlagen werden darf. Gerade wenn es Kündigungen geht, sollten unbedingt im Vorfeld die Verhandlungslage und der Verhandlungsspielraum umfassend geklärt und abgewogen werden.

Gerne unterstütze ich Sie insbesondere bei:

  • Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge 

  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Überprüfung und Gestaltung von Zeugnissen

  • Vertretung bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten

  • Beratung über Sperrzeiten und rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten

  • Betriebsratswahlen

  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

  • Schulungen

 

Rechtsanwalt Axel Obermeier | Tel. 089/38380282 - Fax. 089/38380278 - info@ra-obermeier.com